Geprüfter, einbruchhemmender Beschlag – was ist das?
Die (Kriminal-)polizeilichen Beratungsstellen empfehlen den Einsatz von „geprüften und zertifizierten, einbruchhemmenden Nachrüstbeschlägen“. Sie stützen sich dabei auf das Herstellerverzeichnis der Kommission „polizeiliche Kriminalprävention“ (KPK). Auf unserer Website finden Sie verschiedene Beschläge, die diese Bezeichnung tragen. Was verbirgt sich dahinter?
Für einbruchhemmende Nachrüstbeschläge gibt es eine nach DIN 18104 genormte Prüfung. Diese Prüfung führen wir nicht selbst durch, sondern wir beauftragen hiermit ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut. Zu allen unseren Beschlägen, die wir als geprüft bezeichnen, finden Sie das jeweilige Prüfzeugnis dieses Instituts als PDF-Datei abrufbar.
Die DIN 18104 enthält genaue Anforderungen an die Widerstandsleistung und Widerstandsdauer des Beschlags, sowohl statisch (Druckfestigkeit) wie auch dynamisch (Test mit Werkzeugen).
Im einzelnen sind dies:
- Drucklast 600kg bei einer maximalen Auslenkung von 10mm
- Angriff mit Werkzeugen (2 Keile, kleiner und großer Schraubendreher) mit einer
Widerstandszeit von mindestens 3 Minuten



