Geprüfte Beschläge

Geprüfter, einbruchhemmender Beschlag – was ist das?


Die (Kriminal-)polizeilichen Beratungsstellen empfehlen den Einsatz von „geprüften und zertifizierten, einbruchhemmenden Nachrüstbeschlägen“. Sie stützen sich dabei auf das Herstellerverzeichnis der Kommission „polizeiliche Kriminalprävention“ (KPK). Auf unserer Website finden Sie verschiedene Beschläge, die diese Bezeichnung tragen. Was verbirgt sich dahinter?

Für einbruchhemmende Nachrüstbeschläge gibt es eine nach DIN 18104 genormte Prüfung. Diese Prüfung führen wir nicht selbst durch, sondern wir beauftragen hiermit ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut. Zu allen unseren Beschlägen, die wir als geprüft bezeichnen, finden Sie das jeweilige Prüfzeugnis dieses Instituts als PDF-Datei abrufbar.

Die DIN 18104 enthält genaue Anforderungen an die Widerstandsleistung und Widerstandsdauer des Beschlags, sowohl statisch (Druckfestigkeit) wie auch dynamisch (Test mit Werkzeugen).
Im einzelnen sind dies:

• Drucklast 600kg bei einer maximalen Auslenkung von 10mm

• Angriff mit Werkzeugen (2 Keile, kleiner und großer Schraubendreher) mit einer
  Widerstandszeit von mindestens 3 Minuten
Bandsicherung BS2 auf dem Prüfstand



... und was bedeutet „zertifiziert“?



Bei unseren Fenstersicherungen FS3, FS4, FS3schwenkbar, FS4 schwenkbar sowie dem Teleskopriegel TR sehen Sie das Logo zusammen mit einer Registriernummer  (Reg.-Nr. 6N025  bzw. Reg-Nr. 6N022). Diese Beschläge sind zertifizierte, einbruchhemmende Nachrüstbeschläge. Über die jeweilige Registriernummer können Sie auf der Internetseite von DIN-Certco alle Informationen zu dieser Zertifizierug bzw. zu diesem Beschlag abrufen.

DIN_CertCo

Zertifizierte, einbruchhemmende Nachrüstbeschläge müssen vor der Zertifizierung die Prüfung nach der oben erwähnten DIN 18104 bestanden haben. Die Zertifizierung bedeutet, dass der zuvor geprüfte Beschlag durch eine gleichfalls unabhängige und akkreditiere Zertifizierungsstelle (z.B: DIN CertCo, VdS, PIV....) in seiner Herstellung permanent überwacht wird. Ziel ist es dabei zu gewährleisten, dass der Beschlag ab dem Zeitpunkt der Prüfung in dauerhaft gleichbleibender Qualität und mit gleichbleibenden (einbruchhemmenden) Eigenschaften produziert wird.

In dieser Art gekennzeichnete Beschläge haben also die Prüfung nach DIN 18104 bestanden und werden zusätzlich durch eine unabhängige Institution permanent auf ihre gleichbleibende Qualität überwacht. Ausschließlich solche Beschläge sind in den Herstellerverzeichnissen der Kommission „Polizeiliche Kriminalprävention“ gelistet!



Weitere Informationen: